
FAQ - Häufig gestellte Fragen
FAQ
In meiner Praxis für Osteopathie in Solln beginnt jede Behandlung mit einer ausführlichen und individuellen Anamnese. In diesem persönlichen Gespräch nehme ich mir Zeit, um nicht nur Ihre aktuellen Beschwerden zu erfassen, sondern auch wichtige Informationen zu Ihrer Krankengeschichte, Ihrem Alltag, früheren Verletzungen oder besonderen Belastungen zu besprechen. Dieser ganzheitliche Ansatz ist ein zentrales Element der Osteopathie und hilft dabei, mögliche Ursachen von Beschwerden besser zu verstehen.
Nach der Anamnese folgt die osteopathische Untersuchung und Behandlung. Der Patient nimmt auf dem Behandlungstisch Platz – sitzend oder liegend – während der Osteopath den Körper mit geschulten Händen untersucht. Ziel ist es, sogenannte somatische Dysfunktionen, also Funktionsstörungen von Muskeln, Gelenken, Faszien oder inneren Organen, zu erkennen und gezielt zu behandeln.
Die Osteopathie in Solln basiert auf der Annahme, dass alle Strukturen des Körpers miteinander verbunden sind. Deshalb beschränkt sich die Behandlung nicht ausschließlich auf die schmerzende Region. In der Regel wird der gesamte Körper untersucht, um Zusammenhänge zu erkennen, Blockaden zu lösen und die natürlichen Selbstheilungskräfte des Körpers nachhaltig zu unterstützen.
Die Osteopathie ist ein ganzheitliches, manuelles Behandlungskonzept, das darauf abzielt, Funktionsstörungen im Körper zu erkennen und zu behandeln. Sie versteht den Menschen als Einheit aus Körper, Geist und Nervensystem und berücksichtigt die Wechselwirkungen zwischen Muskeln, Gelenken, Faszien, inneren Organen und dem Nervensystem.
In meiner Praxis für Osteopathie in Solln wenden wir die Osteopathie häufig begleitend und unterstützend bei funktionellen Beschwerden an. Dazu zählen unter anderem:
Beschwerden des Bewegungsapparates (z. B. Rücken-, Nacken- oder Gelenkbeschwerden)
Spannungskopfschmerzen und funktionelle Kieferbeschwerden
Beschwerden nach Verletzungen oder Operationen
funktionelle Verdauungsbeschwerden
stressbedingte Beschwerden und Erschöpfungszustände
funktionelle Beschwerden während der Schwangerschaft
osteopathische Begleitung von Säuglingen und Kindern bei funktionellen Auffälligkeiten
Wichtig: Die Osteopathie ersetzt keine ärztliche Diagnose oder Behandlung. Es werden keine Heilversprechen abgegeben. Ziel der osteopathischen Behandlung ist es, die Selbstregulations- und Selbstheilungskräfte des Körpers zu unterstützen.
Die Anzahl der osteopathischen Behandlungen lässt sich nicht pauschal festlegen, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt – unter anderem von der Art, Dauer und Intensität der Beschwerden sowie von den individuellen Voraussetzungen des Patienten.
In meiner Praxis für Osteopathie in Solln zeigt die Erfahrung, dass bei vielen Patienten drei bis fünf Behandlungen sinnvoll sein können. Bei akuten Beschwerden berichten Patienten häufig bereits nach ein bis drei osteopathischen Sitzungen über spürbare Veränderungen. Bei länger bestehenden oder chronischen Beschwerden kann es hingegen mehr Zeit und mehrere Termine benötigen, bis sich eine Verbesserung einstellt.
Unabhängig davon nutzen viele Patienten die Osteopathie auch präventiv, um funktionelle Einschränkungen frühzeitig zu erkennen, eine intensive sportliche Leistung/Belastung zu begleiten oder das allgemeine körperliche Wohlbefinden zu unterstützen. Ein empfohlener Abstand der Behandlungen wäre hierfür vier bis acht Wochen.
Für eine osteopathische Behandlung ist in der Regel keine ärztliche Überweisung erforderlich. Die Osteopathie gilt als eigenständige Gesundheitsdienstleistung, sodass Patienten einen Osteopathen direkt aufsuchen und einen Behandlungstermin vereinbaren können – auch ohne vorherigen Arztbesuch.
In einigen Fällen kann es dennoch sinnvoll sein, vorab eine ärztliche Abklärung vornehmen zu lassen, insbesondere bei unklaren, akuten oder schwerwiegenden Beschwerden. Unabhängig von der Fachrichtung können Ärztinnen und Ärzte zudem eine Empfehlung oder Überweisung zur Osteopathie ausstellen, beispielsweise im Rahmen eines ganzheitlichen Behandlungskonzepts oder zur ergänzenden Therapie.
Wenn Sie sich für eine Osteopathie-Behandlung in Solln interessieren, berate ich Sie gerne individuell zu Ablauf, Voraussetzungen und möglichen Fragen rund um die osteopathische Behandlung.
Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich inzwischen anteilig an den Kosten für osteopathische Behandlungen. Ob eine Kostenerstattung für Osteopathie möglich ist und in welcher Höhe, hängt von den jeweiligen Satzungsleistungen Ihrer Krankenkasse ab.
Um sicherzugehen, empfehlen wir, sich vor Beginn der Behandlung direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu informieren. In der Regel setzen gesetzliche Krankenkassen für eine anteilige Erstattung eine schriftliche ärztliche Empfehlung voraus. Diese kann beispielsweise in Form einer Überweisung oder eines Privatrezeptes durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt ausgestellt werden.
In meiner Praxis für Osteopathie in Solln unterstütze ich Sie gerne mit allgemeinen Informationen zum Ablauf. Verbindliche Auskünfte zur Kostenübernahme können jedoch ausschließlich von Ihrer Krankenkasse erteilt werden.
Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden von vielen privaten Krankenkassen, der Beihilfe sowie von privaten Zusatzversicherungen ganz oder teilweise übernommen. Ob und in welchem Umfang eine Kostenerstattung für Osteopathie möglich ist, hängt jedoch von den individuellen Vertragsbedingungen Ihres Versicherers ab.
Da sich die Leistungen je nach Tarif unterscheiden können, empfehlen wir, sich vor Beginn der Behandlung direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Beihilfestelle oder Zusatzversicherung zu informieren oder einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen zu werfen. In einigen Fällen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel eine ärztliche Empfehlung oder die Behandlung durch einen qualifizierten Osteopathen.
Gerne informiere ich Sie in meiner Praxis für Osteopathie in Solln über den allgemeinen Ablauf der Abrechnung. Eine verbindliche Auskunft zur Kostenübernahme kann jedoch ausschließlich Ihre jeweilige Versicherung geben.
Die Osteopathie zählt in Deutschland zur Heilkunde und darf ausschließlich von Ärzten oder Heilpraktikern eigenständig ausgeübt werden. Die Abrechnung osteopathischer Behandlungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und richtet sich nach dem individuellen therapeutischen Aufwand sowie dem zeitlichen Umfang der Behandlung.
Die Kosten für eine osteopathische Behandlung liegen in der Regel zwischen 110 € und 130 € pro Sitzung. Die genaue Höhe hängt von der Dauer, der Komplexität der Beschwerden sowie dem Behandlungsumfang ab.
Für Patienten ohne private Krankenversicherung erheben wir in unserer Praxis für Osteopathie in Solln eine Pauschale von 105 €. Diese umfasst die ausführliche Anamnese, die osteopathische Untersuchung sowie die manuelle osteopathische Behandlung in einer Sitzung.
Gerne informieren wir Sie im Vorfeld transparent über die zu erwartenden Kosten. Eine individuelle Abrechnung erfolgt stets gemäß den geltenden rechtlichen Vorgaben.
In den vergangenen Jahren wurden mehrere wissenschaftliche Studien und systematische Übersichtsarbeiten zur Osteopathie veröffentlicht. Diese zeigen unter anderem positive Effekte bei bestimmten funktionellen Beschwerden, insbesondere im Bereich:
unspezifischer Rückenschmerzen
Nacken- und Spannungsschmerzen
funktioneller Beschwerden des Bewegungsapparates
Einige randomisierte kontrollierte Studien und Meta-Analysen weisen darauf hin, dass osteopathische Behandlungen in diesen Bereichen zu einer Reduktion von Schmerzen und zu einer Verbesserung der Beweglichkeit beitragen können. Weitere Studien beschreiben weitere positive Auswirkungen, beispielsweise beim chronischen oder akuten unspezifischen Kreuzschmerz (s. Franke, H., et al. 2014),
Gleichzeitig betonen die Autoren, dass weitere hochwertige Studien notwendig sind, um die Wirksamkeit der Osteopathie für unterschiedliche Beschwerdebilder noch besser zu belegen.
Die Osteopathie wird daher häufig als ergänzende Therapieform eingesetzt – individuell angepasst und im Rahmen eines ganzheitlichen Behandlungskonzepts.
Meine Praxis für Osteopathie in Solln wird als Bestellpraxis geführt. Das bedeutet, dass alle Termine individuell vergeben und verbindlich reserviert werden. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen rechtzeitig abzusagen oder zu verschieben.
Eine Terminänderung ist unkompliziert telefonisch oder per E-Mail möglich. So kann der Termin neu vergeben werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei kurzfristigen Absagen innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin eine Ausfallgebühr gemäß § 615 BGB erhoben werden kann, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Diese Regelung dient der fairen Planung und dem reibungslosen Ablauf der Praxis.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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